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OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1600b, 1600h Abs. 1 a.F.
Fristlauf, Anfechtungsrecht der Mutter; Rechtsfrage, zweifelhafte, PKH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 53a F 486/98
- OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 740
- FamRZ 2000, 548
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 25.02.1999 - 14 WF 23/99
Anfechtung Vaterschaft Frist
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98
BR Die vorliegende Konstellation ist im übrigen nicht vergleichbar mit der des sein Vaterschaftsanerkenntnis anfechtenden Mannes, für den nach altem Recht die Anfechtungsfrist von einem Jahr galt (vgl. § 1600 h Abs. 1 a.F. BGB)und dem nunmehr nach § 1600b BGB die zweijährige Anfechtungsfrist zusteht, was dazu führen kann, daß die zum 01.07.1998 abgelaufene Frist von einem Jahr unter Berücksichtigung der neuen Zweijahresfrist wieder zu laufen beginnt (so OLG Köln FamRZ 1999, 800,801), da hier nicht gemäß Art. 224 § 1 Abs. 2 EGBGB eine Frist für ein bestehendes Anfechtungsrecht des Vaters verlängert worden ist, sondern die ab 01.07.1998 anfechtungsberechtigten Mütter von vornherein dieser Zweijahresfrist des § 1600b BGB unterstellt sind und ihr neu geschaffenes Anfechtungsrecht dieser Frist ab der Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, unterliegt. - OLG Stuttgart, 23.02.1999 - 16 WF 25/99
Anfechtung der Abstammung eines Kindes; Beginn der Anfechtungsfrist vor …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98
Das Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1999, 1003 = MDR 1999, 872) weist auch daraufhin, daß im Rahmen der Ausgestaltung des Anfechtungsrecht der Mutter vom Rechtsausschuß des Bundestages darauf abgestellt wurde, daß die Mutter von ihrem Anfechtungsrecht in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes Gebrauch machen könne, innerhalb dieses Zeitraums könnten sich persönliche Bindungen des Kindes zu seinem Vater noch nicht in einem solchen Maße entwickeln, daß ein etwa vorhandenes Interesse des Kindes am Fortbestand der Vaterschaft das Anfechtungsinteresse der Mutter überwiegen könnte. - OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 4 WF 26/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98
Es handelt sich insoweit auch nicht um eine zweifelhafte Rechtsfrage, deren Entscheidung dem Klageverfahren vorzubehalten ist ( vgl.Zöller/Philippi ZPO 21.Aufl. § 114 Rz.21;OLG Frankfurt FamRZ 1993,1333), sondern um eine eindeutig aus dem Gesetzeszusammenhang zu beantwortende Frage, die bereits bei der Entscheidung über die Erfolgsaussicht der Klage im Rahmen der Prozeßkostenhilfeprüfung Berücksichtigung finden muß.
- OLG Brandenburg, 13.04.2006 - 9 U 12/05
Begrenztes Realsplitting: Rückforderung überzahlten Unterhalts sowie einer …
In derartigen Fällen ist der Schuldner nicht gemäß § 814 BGB gehindert, die unter Vorbehalt erbrachte Leistung zurückzufordern (BGHZ 83, 278, 282; BGH, FamRZ 1998, 951, 953; BGH, NJW-RR 2000, 740, 741).